Die Spielordnung des TVST (gültig ab 17.07.2021) regelt maßgebend den reibungslosen Sommer-Spielbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage:
1. Spielberechtigung
1.1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TVST, die den fälligen Jahresbeitrag gezahlt haben.
1.2. Gastspieler/innen sind nur spielberechtigt, wenn sie zu einer eBusy Buchung eines aktiven Mitglieds des TVST hinzugefügt werden.
Die Preise der Gästebuchung für eine Stunde/Person betragen:
– Erwachsene: 7,50 EURO
– Jugendliche und Auszubildende: 4,00 EURO
– Passive Mitglieder: 4,00 EURO
Die Kosten werden automatisch dem buchenden Mitglied in Rechnung gestellt. Buchungen durch Minderjährige werden über das Mitgliedskonto bzw. durch Bankeinzug bei den Erziehungsberechtigten abgerechnet.
Sollte eine Buchung nicht möglich sein, bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung des Preises für die Nutzung des Platzes.
1.3. Buchungen mit Gästen sind im Zeitraum Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr, sowie ganztägig an Wochenenden möglich. Ausnahme „Schnuppertraining“ in der Tennisschule bzw. mit Tennistrainer.
1.4. Die Reservierung/Buchung eines Platzes eines Mitglieds mit einem Gast, ist max. 12 Stunden vor dem Beginn der Spielzeit möglich.
2. Nutzung der Tennisplätze
2.1. Die Tennisplätze können von Montag bis Sonntag in der Zeit 8:00 bis 21:00 Uhr genutzt werden.
2.2. Die Plätze 1 und 2 sind für die Tennisschule bzw. Tennistrainer reserviert. Wenn der Platz durch die Tennisschule/Tennistrainer nicht benötigt wird, können die freien Stunden spontan über eine Buchung in eBusy belegt werden. In der Regel sind die von den Trainern/-innen benötigten Stunden mit der Reservierung (z.B. „Tennisschule“) im Buchungssystem gekennzeichnet. Weitere Plätze können nach Abstimmung zwischen der Tennisschule und dem Vorstand für den Trainingsbetrieb der Tennisschule genutzt werden.
2.3. Ein/e Tennistrainer/in darf auf der Anlage nur Training geben, wenn im Vorfeld eine Erlaubnis des Vorstandes erteilt wurde, wie dies z. B. im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer Tennisschule gegeben ist.
2.4. Platzsperrungen und Sonderregelungen werden je nach Bedarf vom Vorstand des TVST getroffen (Turniere, Medenspiele, Trainingszeiten etc.). Medenspiele haben Vorrang vor vereinsinternen Reservierungen.
2.5. Eine zeitliche Beschränkung des Spielbetriebes bleibt dem Vorstand des TVST jederzeit vorbehalten.
3. Platzbuchung/Reservierung
3.1. Für die Reservierung eines Platzes (Plätze 1 bis 8) ist die namentliche Buchung im online Buchungssystem „eBusy“ (unter https://tvst.ebusy.de) oder vor Ort auf der Anlage (Monitor mit Touchscreen) mit Uhrzeit und Platz erforderlich. Hinweis: aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen, ist der Monitor mit Touchscreen nicht immer zugänglich. Wir empfehlen daher Buchungen direkt im Internet über einen PC oder mobiles Endgerät zu tätigen.
3.2. Jedes Mitglied kann einen Zugang zum Buchungssystem eBusy erhalten. Mit der Nutzung des Buchungssystems ist die Einhaltung der Spielordnung verbunden. Bei Nichteinhaltung der Spielordnung kann der Vorstand die Zugangsberechtigung für das Mitglied sperren.
3.3. Durch die Buchung im eBusy Bereich „Freiplätze“ hat jedes Mitglied die Möglichkeit, Freiplätze max. 48 Stunden im Voraus zu reservieren. Ausnahme: mit Gästen, siehe 1.4 der Spielordnung
3.4. Es ist jeweils nur eine Reservierung möglich.
3.5. Reservierungen können durch das buchende Mitglied bis zum Beginn der gebuchten Stunde storniert werden. Stornierungen sind für den Ausfall eines oder mehrerer Spieler/-innen wegen Krankheit, Verletzungen oder anderer Unpässlichkeiten gedacht. Stornierung einzelner oder mehrerer Spieler/-innen sind nicht dafür gedacht, die Restriktionen (nur eine gültige Reservierung je Mitglied) zu umgehen.
3.6. Sobald eine volle Stunde begonnen hat, kann diese nicht mehr gebucht werden. Ist der Platz in dieser Stunde frei (nicht reserviert), so kann er spontan, ohne eine Buchung im System, genutzt werden. Die Verpflichtung für die Entrichtung des Preises für die Nutzung durch Gäste bleibt bestehen.
3.7. Onlinebuchungen, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen vor Beginn im System storniert werden. Dies ermöglicht anderen Spielern den Platz spontan zu nutzen.
3.8. Sofern ein Platz reserviert wurde, ist dieser bis max. 5 Minuten nach Beginn der Stunde zu betreten bzw. zu nutzen. Nicht genutzte Reservierungen verfallen somit und andere Mitglieder können den Platz ohne entsprechende Buchung nutzen.
3.9. Der Vorstand behält sich vor, den Missbrauch gültiger Regeln, sowie die wiederholte Nichtnutzung von Reservierungen zu prüfen, die buchenden Mitglieder anzusprechen und angemessene Maßnahmen (u.a. temporäre Sperrung des Benutzersaccounts) festzulegen.
3.10. Als Spielzeiten sind definiert:
– Einzel – eine Stunde
– Doppel – bis zu zwei Stunden
– Nutzung der Ballmaschine – eine Stunde
3.11. Die Spielzeiten beginnen ausnahmslos zur vollen Stunde. Alle Spieler/innen, die diese Plätze benutzen, sind im online Buchungssystem eBusy einzutragen. Die Reservierung eines Doppels kann nur mittels 4 verschiedener Personen (mindestens 2 Mitglieder des TVST) durchgeführt werden.
3.12. Jedes Mitglied des TVST kann innerhalb von 48 Stunden nur eine Platzbuchung im online Buchungssystem eBusy eintragen. Doppelte Buchungen innerhalb von 48 Stunden sind nicht zugelassen und systemseitig ausgeschlossen.
3.13. Die Ballmaschine kann mit Hinzufügen des eigenen Namens und der Buchungsmöglichkeit „Ballmaschine“ in eBusy gebucht werden. Die Nutzung der Ballmaschine ist nur auf den Plätzen 1, 2, 3, 6 und 7 möglich. Die Buchung der Ballmaschine ist erst ab 18 Jahren und nach Einweisung durch den Platzwart oder einer von ihm bestimmten anderen Person möglich. Die Kontaktdaten des Platzwarts sind auf der Homepage des TVST zu finden (www.tvst.net). Die Nutzung der Ballmaschine kostet 7,50 Euro je Stunde und wird automatisch mit der Buchung in eBusy abgerechnet.
4. Platzordnung
4.1. Die Spielfläche darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
4.2. Bevor die Plätze betreten werden, müssen die Spieler/innen prüfen, ob eine Wässerung des Platzes notwendig ist. Wer sich unsicher ist, ob der Platz eine Wässerung benötigt, kann sich beim Platzwart oder Wirt des Clubhauses informieren.
4.3. Die Tennisplätze sind nach jeder Nutzung mit den dafür vorgesehenen Matten abzuziehen. Anschließend sind die Linien mit den zur Verfügung stehenden Besen zu säubern.
4.4. Schäden an der Anlage und insbesondere an den Plätzen sind dem Platzwart, Clubhauswirt oder dem Vorstand zu melden, damit möglichst schnell Maßnahmen zur Behebung ergriffen werden können.
4.5. Während der Spielzeit dürfen sich innerhalb des Tennisplatzes nur Spieler/innen aufhalten, die zur angegebenen Zeit am Spielbetrieb teilnehmen. Zuschauer und Begleitpersonen haben sich auf Wunsch der Spieler ohne Ausnahme außerhalb des Platzes aufzuhalten.
4.6. Eltern werden gebeten, die Aufsichtspflicht über ihre Kinder wahrzunehmen und diese zur Rücksichtnahme anzuhalten! ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER!
4.7. Die Vorstandmitglieder des TVST haben Weisungs- und Aufsichtsbefugnis im Bereich der gesamten Tennisanlage. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Nichtbeachtung wird mit Platzverweis bestraft.
4.8. Streitfragen, die sich aus der Spiel- und Platzordnung ergeben, regeln nur die Vorstandsmitglieder des TVST.
Der Vorstand
Tennisverein Sulzbach/Taunus e.V.
Sulzbach 17.07.2021